Spirituelle Verfügung als Ergänzung zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Die Spirituelle Patientenverfügung gibt zusätzlich zur Patientenverfügung einen Einblick in die Werte und Überzeugungen, die spirituelle bzw. religiöse Sinnorientierung und die persönlichen Wünsche im Blick auf das Sterben und das Lebensende. Foto: Malteser
Die Spirituelle Patientenverfügung gibt zusätzlich zur Patientenverfügung einen Einblick in die Werte und Überzeugungen, die spirituelle bzw. religiöse Sinnorientierung und die persönlichen Wünsche im Blick auf das Sterben und das Lebensende. Foto: Malteser

Die Patientenverfügung ist eine für Ärztinnen und Ärzte verbindliche Willensbekundung im Blick auf die vom Patienten gewünschte medizinische Behandlung am Lebensende. Zusätzlich kann eine spirituelle Verfügung, die eine Patientenverfügung nicht ersetzt, den Angehörigen sowie dem medizinischen Personal und Pflegenden einen Einblick in die Werte und Überzeugungen, die spirituelle bzw. religiöse Sinnorientierung und die persönlichen Wünsche im Blick auf das Sterben und das Lebensende geben. Sie kann eine wertvolle Hilfe zur Gestaltung des Sterbeprozesses und zur Entscheidungsfindung persönlicher Anliegen sein, die ein Mensch über die medizinischen Fragen hinaus berücksichtigt wissen möchte.

Der Vortrag von Karl-Heinz Feldmann, Diplom-Theologe, Seelsorger der Unimedizin Mainz, stellt die Herkunft und das Anliegen, die Themen und Impulse der Spirituellen Verfügung vor und will zur Auseinandersetzung anregen. Der Vortrag, veranstaltet vom Förderverein des Malteser Hospizdienstes St. Hildegard, findet am Dienstag, 21. September 2021, im Festsaal des Schloß Ardeck in Gau-Algesheim, Schloßgasse 14, statt.

Eine Anmeldung ist erforderlich: andrea.nichell-karsch@malteser.org oder Telefon 06721/ 18588-132. Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist die Zuhörerzahl beschränkt. Die Plätze werden nach dem Eingang der Anmeldungen vergeben werden. Der Eintritt ist frei, jedoch nur mit Mund-NasenBedeckung möglich. Die Hygieneregeln sind zu beachten.

Der Malteser Hospizdienst St. Hildegard in Bingen, Veronastraße 14 in Bingen, informiert regelmäßig jeweils am ersten Dienstag des Monats in der Zeit ab 10 Uhr sowie am dritten Donnerstag des Monats ab 18 Uhr über die Patientenverfügung sowie Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. 


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