Beratung für Angehörige

Ebenso wichtig wie die liebevolle Betreuung Ihres Angehörigen ist uns Ihre Entlastung im Alltag. Dazu gehört für uns, dass wir immer ein offenes Ohr für Ihre Sorgen haben und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Wir sind berechtigt, Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchzuführen. Außerdem bieten wir Entlastungs- und Koordinierungsgespräche (beratende Unterstützung von pflegenden An- und Zugehörigen) nach § 45a Abs. 1 Satz 2 SGB XI an.

Auf Wunsch vermitteln wir weiterführende Hilfen bei Ihnen vor Ort.
 

Ihre Ansprechpartner vor Ort