Ein Krankentransport wird über die Leitstelle disponiert und kann nur vom Arzt/Ärztin bzw. von authorisiertem Personal in Auftrag gegeben werden.

Wenn das gesundheitliche Befinden eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Taxi nicht zulässt, unterstützen die Malteser nach der Beauftragung durch die Leitstelle oder durch authorisiertes medizinisches Personal.

Dann kümmern wir uns darum, dass Patienten sicher an ihr Ziel kommen, wohin die Reise auch immer geht, ob zum Arzt, ins Krankenhaus, in die Pflege-Einrichtung oder nach Hause.

Für die Betreuung während der Fahrt stehen geschultes Rettungsdienstpersonal und moderne medizinische Geräte zur Verfügung.

Malteser Rettungswachen im Bistum Mainz:

  • Altenstadt
  • Bingen
  • Butzbach
  • Fürth/Odenwald
  • Mainz
  • Ober-Ramstadt
  • Offenbach (NEF)
  • Rüsselsheim

112

Bitte wählen Sie bei Notfällen immer die Notrufnummer 112!

Medizinproduktesicherheit

Gemäß § 6 Abs. 1 MPBetreibV müssen Gesundheitseinrichtungen einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Nach Abs. 4 muss eine Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit auf der Internetseite der Gesundheitseinrichtung bekannt gemacht werden. Den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit im Malteser Rettungsdienst und den Einsatzdiensten der Malteser können Sie unter Beauftragter.MP-Sicherheit.Notfallvorsorge@malteser.org kontaktieren.